Landesförderungen

Die Landesförderungen sind sehr unterschiedlich und vielfältig. Je nach Bundesland und Branche kommen verschiedene Förderprogramme in Frage. Die ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH verfügt über entsprechende Erfahrungen und aktuelle Datenbanken, um diese Fördermöglichkeiten für Sie zu ermitteln.

Landesförderungen

Die meisten Förderprogramme haben eine Förderquote von nicht rückzahlungspflichtigen Förderungen von 50 Prozent.

Im Rahmen unserer Angebotsstellung für unsere Beratungsleistungen suchen wir Ihnen, dass für Ihr Unternehmen / Ihre Kanzlei beste Förderprogramm heraus. Dabei verfügen wir über eine aktuelle umfassende Datenbank die neben den Landesförderprogrammen auch die IHK bzw. Hwk mit einbeziehen.

Neben den Projektförderungen existieren auch zunehmend Förderungen im Bereich der Erwachsenenbildung.

Förderungen, die vom Europäischen Sozialfond für Deutschland subventioniert werden, sind in Ihrer Gesamthöhe über einen Dreijahreszeitraum auf maximal € 200.000,00 pro Unternehmen / Kanzlei begrenzt (siehe Bundesförderungen).

Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Unterlagen für die verschiedenen Fördermöglichkeiten benötigen, klären wir mit Ihnen gerne die Fördermöglichkeiten im Rahmen eines Angebotes ab.