unternehmenswert:Mensch plus

Im Rahmen von Industrie 4.0 bzw. Arbeit 4.0 wird ein neues Förderprogramm im November 2017 installiert.
Herr Wolfgang Buitkamp als geschäftsführender Gesellschafter der ASR Unternehmensberatungsgesellschaft mbH wird als einer der ersten Berater unmittelbar im November 2017 für das Programm unternehmensWert:Mensch plus autorisiert.

Logo unternehmensWertMensch plus D

In Deutschland besteht ab November 2017 die Möglichkeit an diesem Programm teilzunehmen und die nicht rückzahlungspflichtigen Förderungen zu beantragen.

Das Förderprogramm unternehmensWert:Mensch plus befasst sich im Rahmen der digitalen Arbeitswelt mit folgenden Fragestellungen:

    • Was bedeutet der digitale Wandel für das eigene Geschäftsmodell?
    • Wie sehen die Tätigkeiten der Zukunft aus und wie können Mitarbeiter dafür qualifiziert werden?
    • Wie ändern sich Führungsaufgaben und Karrierewege in der digitalen Arbeitswelt?
    • Wie können Unternehmen und Mitarbeiter den Kulturwandel und den demografischen Wandel gestalten?

Es werden Beratungen gefördert, die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse unterstützen, die im Zusammenhang mit konkreten digitalen Veränderungen im Betrieb stehen, unter Beteiligung der Beschäftigten und auf der Grundlage spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen.

Förderberechtigt sind Unternehmen, die folgende Kriterien erfüllen:

    • Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland
    • Jahresumsatz geringer als 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Mio. Euro
    • weniger als 250 Beschäftigte*)
    • mindestens zweijähriges Bestehen des Unternehmens
    • mindestens eine / n sozialversicherungspflichtige / n Beschäftigte / n

*)Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl bleiben Auszubildende und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) unberücksichtigt, Teilzeitkräfte sind anteilig hinzuzurechnen.

Die nicht rückzahlungspflichtige Förderung umfasst 10 bis 12 Beratungstage bei einem Beraterhonorar von € 1.000,00 pro Beratertag. Die Förderquote beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Somit ergeben sich Zuschüsse von € 8.000,00 bis zu € 9.600,00. Die Restkosten tragen die Unternehmen selbst.

Sollten Sie Fragen zum Förderprogramm unternehmensWert:Mensch haben, sprechen Sie uns bitte an.