Um den internen Aufwand im Rahmen der Aufrechterhaltung der Qualitätskontrolle überschaubar zu halten, unterstützen wir Sie im Rahmen unserer kontinuierlichen Mandantenbegleitung die Aktualisierung der Qualitätssicherungs-Dokumentation.
Die Beratung zur Aktualisierung der Qualitätssicherungs-Dokumentation und der internen Organisation von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie vereidigte Buchprüfern und Buchprüfungsgesellschaften untergliedert sich in drei Phasen:
Analysieren:
In der Analysephase wird die bestehende Qualitätssicherungs-Dokumentation gesichtet und die Veränderung der Organisation dokumentiert.
Strukturieren:
In der Strukturierungsphase wird die eigentliche Aktualisierung der Dokumentation auf Basis von Mustervorlagen durch die ASR durchgeführt.
Realisieren:
Daran schließt sich die Realisierungsphase mit der Schulung Ihrer Kanzleimitarbeiter / -innen, hinsichtlich der neuen Qualitätssicherungs-Dokumentation, die interne Nachschau Ihrer Kanzleiorganisation an.
Vorteile für Ihr Haus:
Förderungsmöglichkeiten:
(Unterseiten Links)
Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen für den Bereich Aktualisierung Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.