Aktualisierung Qualitätskontrolle

Die anzuwendenden Dokumente zur Qualitätskontrolle ändern sich kontinuierlich durch die Neuauflagen des IDW Praxishandbuchs zur Qualitätssicherung und den organisatorischen Veränderungen innerhalb der Kanzlei.

Prozessqualität D

Um den internen Aufwand im Rahmen der Aufrechterhaltung der Qualitätskontrolle überschaubar zu halten, unterstützen wir Sie im Rahmen unserer kontinuierlichen Mandantenbegleitung die Aktualisierung der Qualitätssicherungs-Dokumentation.

Die Beratung zur Aktualisierung der Qualitätssicherungs-Dokumentation und der internen Organisation von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sowie vereidigte Buchprüfern und Buchprüfungsgesellschaften untergliedert sich in drei Phasen:

Analysieren:

      In der Analysephase wird die bestehende Qualitätssicherungs-Dokumentation gesichtet und die Veränderung der Organisation dokumentiert.

Strukturieren:

      In der Strukturierungsphase wird die eigentliche Aktualisierung der Dokumentation auf Basis von Mustervorlagen durch die ASR durchgeführt.

Realisieren:

      Daran schließt sich die Realisierungsphase mit der Schulung Ihrer Kanzleimitarbeiter / -innen, hinsichtlich der neuen Qualitätssicherungs-Dokumentation, die interne Nachschau Ihrer Kanzleiorganisation an.

Vorteile für Ihr Haus:

    • Wirtschaftliche Erstellung bzw. Aktualisierung der kompletten Dokumentation
    • Selbst erstellte branchenspezifischen Mustern
    • Zeitlich getrennte Bearbeitung der Projektphasen mit entsprechenden Zwischenpräsentationen
    • Ihre Qualitätssicherungs-Dokumentation ist immer auf dem aktuellen Stand
    • Durchführung der internen Nachschau der Kanzleiorganisation

Förderungsmöglichkeiten:
(Unterseiten Links)

Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen für den Bereich Aktualisierung Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.