Dem allgemeinen Interesse der Zollbehörde in Bezug auf das „Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen bei für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer- Entsendegesetz - AEntG)“ sollten Gebäudereinigungsunternehmen in Zukunft Rechnung tragen, indem die Organisation und die anfallenden Personalkosten dem Kunden gegenüber transparent und kontrollierbar gemacht werden.
Ferner empfehlen wir Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie ein nach DIN EN ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem einzuführen, welches schon heute in vielen Kommunen verlangt wird.
RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
in Verbindung mit VERORDNUNG (EG) Nr. 1422/2007 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2007
Artikel 49 Qualitätssicherungsnormen
Verlangen die öffentlichen Auftraggeber zum Nachweis dafür, dass der Wirtschaftsteilnehmer bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so nehmen sie auf Qualitätssicherungsverfahren Bezug, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von entsprechenden Stellen zertifiziert sind, die den europäischen Zertifizierungsnormen entsprechen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten sind anzuerkennen.
Vorteile für Ihr Haus:
Unser Leistungsangebot im Bereich Gebäudereinigung umfasst:
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Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen im Bereich Gebäudereinigung benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.