Insolvenzverwalter

Im Bereich der Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalterkanzleien beraten wir primär in den Bereichen: Organisationsberatung,  Zertifizierungsbegleitung nach DIN EN ISO 9001 und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V..

Insolvenzverwalter D

Die verstärkten Forderungen der Insolvenzgerichte im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie nach Zertifizierung der Kanzleien, sowie die Qualitätsoffensive innerhalb des VID „Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (Zertifizierungsverpflichtung der Mitglieder) wird in Zukunft die Kanzleien in zwei Lager, die mit und die ohne Zertifizierung, unterteilen.

Zurzeit sind laut INDAT* von den 657 aufgeführten Insolvenzverwalterkanzleien 369 Kanzleien nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Das entspricht einer Quote von 56,16 Prozent. Ferner verfügen bis zum Ende dieses Jahres ca. 270 Kanzleien über ein Zertifikat, welches die Erfüllung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) bescheinigt.
(*Quelle (INDAT 2014/2015 Insolvenzverwaltung, Verzeichnis der Kanzleien und Verwalter in Deutschland)

Bereits am 3. Dezember 2013 hat der VID die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) an 1.300 Insolvenzrichter und Rechtspfleger versandt. Viele Gerichte fordern seitdem die Einhaltung der GOI in der Bestallungsurkunde.

Laut Prüfungsordnung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung müssen pro Insolvenzverwalter 10 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Insolvenzverfahren anhand von 70 Kriterien beurteilt werden. Die Anzahl der Verfahren ist dabei von der Anzahl der bestellten Sachverständigen, (vorläufigen) Insolvenzverwalter, Sonderinsolvenzverwalter, (vorläufigen) Sachverwalter oder Treuhänder abhängig. Bei einem Verwalter werden 10 Verfahren, bei zwei 20 und bei drei insgesamt 23 Verfahren überprüft. Bei jedem weiteren Verwalter erhöht sich die Zahl der in die Untersuchung einfließenden Verfahren um weitere 3 Verfahren (10, 20, 23, 26 usw.). Die Beachtung der GOI gilt im Rahmen ihrer Überprüfung als nachgewiesen, sobald die Prüfkriterien im Durchschnitt aller überprüften Verfahren zu mindestens 80% erfüllt sind.

Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erstellt neben dem DIN EN ISO 9001 Zertifikat eine Bescheinigung der Erfüllung der GOI, die entweder unmittelbar an die Amtsgerichte publiziert oder über den VID mit Prüfzeichen (VID Insolvenzverwaltung CERT) für Mitglieder des VID dokumentiert wird.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Rahmen der Zertifizierungsbegleitung von Insolvenzverwalterkanzleien und in Absprache mit verschiedenen akkreditierten Zertifizierungsstellen können wir die Nachweisführung der Erfüllung der 70 Kriterien positiv beeinflussen. Dies gilt zum einen in der Begrenzung des Gesamtaufwandes (Verfahrensauswahl) und zum anderen in der Erfüllung der Anforderungen selbst.

Da sich jedoch die Insolvenzverwalter aus verschiedenen Berufen rekrutieren, z.B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bietet wir an, Ihre gesamte Kanzlei komplett binnen drei Monaten, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU des Bundes und des Landes, zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 zu führen und gleichzeitig die Bescheinigung der Erfüllung der GOI für den Insolvenzbereich zu erlangen. Unsere Philosophie ist dabei, Ihnen nicht eine Musterdokumentation über zu stülpen, sondern kanzleiindividuell die Effizienz Ihrer Abläufe zu verbessern.

Die Dokumentationserstellung erfolgt dabei, anders als bei anderen Anbietern, unmittelbar durch unser Haus.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass unser Haus, anders als unsere Wettbewerber, bereits seit März 2000 selber nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist.

Im Bereich der Insolvenzverwalter beraten wir primär im Rahmen der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung.

Vorteile für Ihr Kanzlei:

    • Forderungen der Rechtsschutzversicherungen werden erfüllt
    • Rabattierung der Berufshaftpflichtversicherungen um bis zu 35 Prozent der Prämie
    • Standhalten des Wettbewerbsdrucks auch bei deutlicher Zunahme von Berufsträger
    • Effizienzsteigerung innerhalb der Kanzlei um ca. 20 Prozent
    • Ausgleich der sich verringernden Anzahl von massehaltigen Insolvenzverfahren
    • Erfüllung der Anforderung der Amtsgerichte nach der DIN EN ISO 9001 und GOI Zertifizierung
    • Förderung der EU, des Bundes und des Landes von bis zu 80 Prozent der Vorbereitungskosten
    • Exkulpationsmöglichkeit bei Schadensfällen
    • Verbände z.B. (DIRO AG in Hamburg) proklamieren schon heute die Zertifizierung für ihre Mitglieder

Da Insolvenzverwalter Bestallungen von Amtsgerichten erhalten, ist es für ihre Kanzlei zukunftsweisend, nach der Einführung der gesetzlichen Regelung in Deutschland, das EU-Recht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Bezug auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für alle Bereiche ihrer Kanzlei zu erfüllen.

RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
in Verbindung mit VERORDNUNG (EG) Nr. 1422/2007 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2007

Artikel 49 Qualitätssicherungsnormen
Verlangen die öffentlichen Auftraggeber zum Nachweis dafür, dass der Wirtschaftsteilnehmer bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so nehmen sie auf Qualitätssicherungsverfahren Bezug, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von entsprechenden Stellen zertifiziert sind, die den europäischen Zertifizierungsnormen entsprechen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten sind anzuerkennen.

Unser Leistungsangebot für Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalterkanzleien umfasst:
(Unterseiten Links)

Bescheinigung der Zertifizierungsgesellschaft VQZ Bonn GmbH:

Zertifikat VQZ Bonn nach DIN EN ISO 9001 plus GOI

Förderungsmöglichkeiten:
(Unterseiten Links)

Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen im Bereich Insolvenzverwaltung benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.