Notare

Im Bereich der Notare bzw. der “Rechtsanwaltsnotare” beraten wir primär im Rahmen der Organisationsberatung und der Zertifizierungsbegleitung nach DIN EN ISO 9001.

Notare D

Die verstärkten Forderungen der Mandanten (insbesondere von der öffentlichen Hand) im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie nach Zertifizierung der Notare wird in Zukunft die Kanzleien in zwei Lager, die mit und die ohne Zertifizierung, unterteilen.

Wie bietet Ihnen an, Ihre gesamte Kanzlei komplett binnen drei Monaten, unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU, des Bundes und des Landes, zur Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 zu führen. Unsere Philosophie ist dabei, Ihnen nicht eine Musterdokumentation über zu stülpen, sondern kanzleiindividuell die Effizienz Ihrer Abläufe zu verbessern.

Die Dokumentationserstellung erfolgt dabei, anders als bei anderen Anbietern, unmittelbar durch unser Haus.

Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass unser Haus, anders als unsere Wettbewerber, bereits seit März 2000 selber nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert ist.

Im Bereich der Notare bzw. der “Rechtsanwaltsnotare” beraten wir primär im Rahmen der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.

Vorteile für Ihre Kanzlei:

    • Forderungen der Rechtsschutzversicherungen werden erfüllt
    • Rabattierung der Berufshaftpflichtversicherungen um bis zu 35 Prozent der Prämie
    • Standhalten des Wettbewerbsdrucks auch bei deutlicher Zunahme der “Rechtsanwaltsnotare”
    • Effizienzsteigerung innerhalb der Kanzlei um ca. 20 Prozent
    • Förderungen der EU, des Bundes und des Landes von bis zu 80 Prozent der Vorbereitungskosten
    • Mandantenmarketing zu Erhöhung der Marktakzeptanz
    • Exkulpationsmöglichkeit bei Schadensfällen
    • Verbände z.B. (DIRO AG in Hamburg) proklamieren schon heute die Zertifizierung für ihre Mitglieder

Da Notare vermehrt durch die öffentliche Hand beauftragt werden, ist es für ihre Kanzlei zukunftsweisend, nach der Einführung der gesetzlichen Regelung in Deutschland, das EU-Recht für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen in Bezug auf die Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 für alle Bereiche ihrer Kanzlei zu erfüllen.

RICHTLINIE 2004/18/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
in Verbindung mit VERORDNUNG (EG) Nr. 1422/2007 DER KOMMISSION vom 4. Dezember 2007

Artikel 49 Qualitätssicherungsnormen
Verlangen die öffentlichen Auftraggeber zum Nachweis dafür, dass der Wirtschaftsteilnehmer bestimmte Qualitätssicherungsnormen erfüllt, die Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen, so nehmen sie auf Qualitätssicherungsverfahren Bezug, die den einschlägigen europäischen Normen genügen und von entsprechenden Stellen zertifiziert sind, die den europäischen Zertifizierungsnormen entsprechen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten sind anzuerkennen.

Unser Leistungsangebot für Notare bzw. “Rechtsanwaltsnotare” umfasst:
(Unterseiten Links)

Förderungsmöglichkeiten:
(Unterseiten Links)

Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen im Bereich Notare bzw.  “Rechtsanwaltsnotare” benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.