Grundsätze ordnungsgemäßiger Insolvenzverwaltung

Wir bereitet, in Zusammenarbeit mit dem Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V., Insolvenzverwalter bzw. Insolvenzverwalterkanzleien auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) vor.

Insolvenz D

Um den Anforderungen der Insolvenzgerichte gerecht zu werden, empfiehlt es sich die Erfüllung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. durch ein Zertifizierungsunternehmen bescheinigen zu lassen.

Zurzeit sind laut INDAT verfügen von den 657 aufgeführten Insolvenzverwalterkanzleien ca. 270 Kanzleien über ein Zertifikat, welches die Erfüllung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) bescheinigt. Das entspricht einer Quote von 41 Prozent.
(Quelle (INDAT 2014/2015 Insolvenzverwaltung, Verzeichnis der Kanzleien und Verwalter in Deutschland)

Am 3. Dezember 2013 hat der VID die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) an 1.300 Insolvenzrichter und Rechtspfleger versandt. Viele Gerichte fordern seit diesem Zeitpunkt die Erfüllung der GOI in der Bestallungsurkunde.

Laut Prüfungsordnung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung müssen pro Insolvenzverwalter 10 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Insolvenzverfahren anhand von 70 Kriterien beurteilt werden. Die Anzahl der Verfahren ist dabei von der Anzahl der bestellten Sachverständigen, (vorläufigen) Insolvenzverwalter, Sonderinsolvenzverwalter, (vorläufigen) Sachverwalter oder Treuhänder abhängig. Bei einem Verwalter werden 10 Verfahren, bei zwei 20 und bei drei insgesamt 23 Verfahren überprüft. Bei jedem weiteren Verwalter erhöht sich die Zahl der in die Untersuchung einfließenden Verfahren um weitere 3 Verfahren (10, 20, 23, 26 usw.). Die Beachtung der GOI gilt im Rahmen ihrer Überprüfung als nachgewiesen, sobald die Prüfkriterien im Durchschnitt aller überprüften Verfahren zu mindestens 80% erfüllt sind.

Eine akkreditierte Zertifizierungsstelle erstellt neben dem DIN EN ISO 9001 Zertifikat eine Bescheinigung der Erfüllung der GOI, die entweder unmittelbar an die Amtsgerichte publiziert oder über den VID mit Prüfzeichen (VID Insolvenzverwaltung CERT) für Mitglieder des VID dokumentiert wird.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Rahmen der Zertifizierungsbegleitung von Insolvenzverwalterkanzleien und in Absprache mit verschiedenen akkreditierten Zertifizierungsstellen können wir die Nachweisführung der Erfüllung der 70 Kriterien positiv beeinflussen. Dies gilt zum einen in der Begrenzung des Gesamtaufwandes (Verfahrensauswahl) und zum anderen in der Erfüllung der Anforderungen selbst.

Die Unterstützung in diesem Bereich bezieht sich auf die Ergänzung der Dokumentation des Qualitätsmanagementhandbuchs und der Dokumentation der Verfahren an sich. Ferner wird eine vollumfängliche Prüfung simuliert, die später als Basis für die Prüfung der Zertifizierungsgesellschaft dient.

Weiterführende Informationen:

Bescheinigung der Zertifizierungsgesellschaft VQZ Bonn GmbH:

Zertifikat VQZ Bonn nach DIN EN ISO 9001 plus GOI

Förderungsmöglichkeiten:
(Unterseiten Links)

Sofern Sie für Ihre Entscheidungsfindung Referenzen für den Bereich Insolvenzverwalter und Insolvenzverwalterkanzleien benötigen, senden wir Ihnen diese gerne, mit den entsprechenden Kontaktdaten, auf Anfrage zu.